Hinweise zu Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften

1. Fahrgäste, die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.

2. Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, wird der betroffene Fahrgast von anderen Personen abgesondert. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Busreise abbrechen. Insbesondere muss jeglicher Kontakt zu anderen Personen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden.

3. Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren. Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.

4. Beim Zu – und Ausstieg ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

5. Wir weisen Ihnen Ihren persönlichen Sitzplatz zu. Ein anderer Sitzplatz darf durch Sie während der gesamten Dauer der Beförderung, die erst mit dem Erreichen des Fahrziels endet, nicht eingenommen werden.

6. Sie sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
a) beim Zustieg in das Fahrzeug
b) beim Verlassen des Fahrzeugs
c) beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes

Auf dieser Fahrt werden die vorgesehenen Mindestabstände eingehalten. Sie sind daher nicht verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen während Sie sich auf Ihrem zugewiesenen Sitzplatz befinden.

7. Die Bordtoiletten bleiben außer Betrieb.

8. Im Bus dürfen durch das Betriebspersonal nur verpackte Speisen ausgegeben werden.

9. Ihr Reisegepäck wird ausschließlich vom Fahr- und Betriebspersonal in den Gepäckraum ver – und entladen.

Als Omnibusunternehmen sind wir verpflichtet, Personen, die nicht zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln bereit sind oder der Weitergabe der persönlichen Daten zur Rückverfolgung der Infektionsketten (gemäß § 2a CoronaSchVO) widersprechen, von der Beförderung auszuschließen.

Wir fahren mit „Abstand“ am besten!